Ehevertrag
Haben Sie Fragen zum Thema Ehevertrag? Kontaktieren Sie mich gerne. Per E-Mail an: info@ihre-kanzlei-familienrecht.de oder telefonisch unter 05139 / 6939570.

Überblick:

  1. Was ist ein Ehevertrag?
  2. Scheidung ohne Ehevertrag: Was gilt dann?
  3. Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
  4. Gütertrennung: Vor- und Nachteile
  5. Versorgungsausgleich: Was ist das – und kann man ihn ausschließen?
  6. Für wen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
  7. So wird ein Ehevertrag wirksam geschlossen
  8. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
  9. FAQ

1. Was ist ein Ehevertrag?

2. Scheidung ohne Ehevertrag: Was gilt dann?

3. Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

4. Gütertrennung: Vor- und Nachteile

Lassen Sie Ihren Ehevertrag jetzt rechtssicher gestalten!

5. Versorgungsausgleich: Was ist das – und kann man ihn ausschließen?

6. Für wen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?

Rechtsanwältin Familienrecht Hannover

7. So wird ein Ehevertrag wirksam geschlossen

Scheidungskosten verständlich erklärt: Streitige Scheidung vs. einvernehmliche Scheidung

8. Fazit: Das Wichtigste im Überblick

9. FAQ

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, in der die Ehegatten die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Ehe individuell regeln.

Was gilt bei Scheidung ohne Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich werden automatisch durchgeführt – unabhängig davon, ob das im Einzelfall fair ist.

Was ist Gütertrennung und wann ist sie sinnvoll?

Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen vollständig getrennt – es findet kein Zugewinnausgleich statt. Sie ist besonders für Selbstständige sinnvoll, kann aber für den wirtschaftlich schwächeren Partner nachteilig sein.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass im Scheidungsfall die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt werden. Er kann im Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

 Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Der Ausschluss darf jedoch nicht einseitig zu Lasten eines Ehegatten gehen, sonst kann der Vertrag für unwirksam erklärt werden.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich einen Vertrag schließen?

Am besten so früh wie möglich – vor der Hochzeit, bei größeren Vermögensveränderungen oder sobald Trennungsgedanken aufkommen.