Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – emotional, organisatorisch und finanziell. Neben den alltäglichen Herausforderungen wie Haushaltsorganisation, Kinderbetreuung und der Klärung gemeinsamer Verpflichtungen
stellt insbesondere eine gemeinsame Immobilie Paare vor schwierige Entscheidungen.

Soll das Haus verkauft werden, übernimmt ein Ehegatte das Eigentum, oder wird eine Auszahlung vereinbart? Jede dieser Optionen hat nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die Lebensplanung, das Sicherheitsgefühl und die familiären Abläufe erheblich.
Fachanwältin für Familienrecht Elisa Hallwas-Schulz aus Burgwedel bei Hannover begleitet Mandanten in dieser Situation kompetent und einfühlsam. Sie bietet eine klare, rechtlich fundierte Orientierung, prüft alle Möglichkeiten der Immobilienauseinandersetzung und erarbeitet Lösungen, die sowohl praktisch umsetzbar als auch finanziell tragfähig sind. So wird der oft komplexe Prozess überschaubar und planbar.
Überblick:
- Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich
- Verkauf der Immobilie
- Behalten und Ehegatte auszahlen
- Nutzungsrechte und Wohnrecht
- Vorgehensweise bei Uneinigkeit
- Fazit: Das Wichtigste im Überblick
- FAQ: Immobilie bei Scheidung
1. Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich
Zu Beginn muss geklärt werden, wem die Immobilie gehört und welche Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich bestehen. In der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selbst. Eine Immobilie, die vor der Ehe erworben wurde, bleibt im Alleineigentum. Im Zugewinnausgleich wird die Wertsteigerung einer Immobilie ausgeglichen. Dabei wird der Vermögenszuwachs jedes Ehegatten während der Ehe berechnet. Hat ein Ehegatte mehr Vermögen aufgebaut, kann der andere Anspruch auf einen Ausgleich haben.
Wird das Haus während der Ehe von beiden Ehegatten angeschafft, sind beide Eheleute Eigentümer. Der Zugewinnausgleich spielt dann nur eine nebensächliche Rolle, da beide Eheleute denselben Vermögenszuwachs durch die Immobilie erfahren haben.Die Berechnung des Zugewinnausgleichs umfasst den Wert der Immobilie zu Eheschließung, Trennung und Scheidungsantrag sowie die Kreditstände, Renovierungskosten und den aktuellen Verkehrswert. Gutachter können bei der Bewertung unterstützen, um eine faire Lösung zu gewährleisten.
2. Verkauf der Immobilie
Ein Verkauf ist oft die unkomplizierteste Lösung. Der Erlös wird nach Abzug der Kredite und Verkaufsnebenkosten zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Diese Variante eignet sich besonders, wenn keine Einigung über die Nutzung möglich ist oder ein klarer Schnitt gewünscht wird.
Vorteile:
- Schnelle finanzielle Liquidität
- Klare Trennung ohne zukünftige Verpflichtungen
- Reduzierung emotionaler Konflikte
Auch hier ist eine professionelle Wertermittlung sinnvoll. Zudem sollten steuerliche Aspekte, wie etwa Spekulationssteuer, beachtet werden, wenn ein Verkauf kurzfristig erfolgt.
3. Behalten und Ehegatte auszahlen
Möchte ein Ehegatte die Immobilie übernehmen, muss der andere ausgezahlt werden. Die Höhe der Auszahlung richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert des Hauses abzüglich der bestehenden Kredite. Zusätzlich ist der Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Wichtig ist auch die Finanzierung: Der übernehmende Ehegatte muss in der Lage sein, die laufenden Kredite sowie Nebenkosten wie Versicherungen, Grundsteuer und Instandhaltung selbst zu tragen. Oft ist eine Anpassung oder Umschuldung des bestehenden Kredits erforderlich, um den ausgezahlten Ehegatte vollständig aus der Haftung zu entlassen. Nur so ist sichergestellt, dass die Übernahme langfristig tragfähig und rechtlich sicher erfolgt.
4. Nutzungsrechte und Wohnrecht
Bleibt ein Ehegatte vorübergehend in der gemeinsamen Immobilie, kann der andere Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben. Diese bemisst sich nach dem Wert des Wohnvorteils, d.h. Wohnfläche x Quadratmeterpreis, und kann entweder einvernehmlich zwischen den Ehegatten vereinbart oder im Streitfall gerichtlich festgelegt werden.
Eine klare vertragliche Regelung schützt beide Seiten und verhindert spätere Konflikte. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die Ansprüche des verbleibenden Ehegatten und die familiären Belange transparent und rechtlich abgesichert sind. In manchen Fällen kann auch eine zeitlich befristete Nutzung oder Staffelung der Nutzungsentschädigung vereinbart werden, um den Übergang für alle Beteiligten praktikabel zu gestalten.

Mehr zum Thema Zugewinnausgleich bei Erbe und Scheidung erfahren Sie in diesem Beitrag.
5. Vorgehensweise bei Uneinigkeit
Gelingt keine Einigung zwischen den Ehegatten, fällt die Entscheidung über die Immobilie in die Hände des Familiengerichts.
Falls die Immobilie verkauft werden soll, einer der Ehegatten sich aber weigert am Verkauf mitzuwirken, muss die Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung versteigert werden.
Soll es erstmal nur um eine vorübergehende Lösung gehen, kann das Gericht darüber entscheiden, welchem Ehegatten die Immobilie zum Wohnen zugewiesen wird. Die Eigentumsverhältnisse werden dadurch nicht geändert.
Gerichtliche Entscheidung vs. außergerichtliche Lösung
Eine außergerichtliche Lösung bietet in den meisten Fällen klare Vorteile. Sie ermöglicht eine schnellere Klärung, entlastet emotional und sorgt dafür, dass die Immobilie nicht blockiert bleibt, während laufende Kredite weiter bedient werden müssen. In der rechtlichen Beratung werden zunächst alle Spielräume analysiert, bestehende Verpflichtungen geprüft und die individuellen Ziele beider Ehegatten berücksichtigt. Auf dieser Basis lässt sich eine faire und praktikable Lösung entwickeln – sei es durch Verkauf, Übernahme oder Ausgleichszahlung. Dabei können auch Zwischenlösungen, wie vorübergehende Nutzung durch einen Ehegatten, geprüft und vertraglich abgesichert werden, um zusätzlichen Druck zu vermeiden.
Sie stehen vor der Entscheidung, wie mit Ihrer Immobilie bei der Scheidung verfahren werden soll – und wünschen sich fachkundige, einfühlsame Unterstützung?
Fachanwältin für Familienrecht Elisa Hallwas-Schulz berät Sie individuell zu Verkauf, Übernahme oder Ausgleichszahlung und begleitet Sie rechtlich und organisatorisch durch alle Schritte.
Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Erstgespräch und finden Sie eine faire, sichere Lösung für Ihre Zukunft.
6. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
- Eigentum und Zugewinnausgleich prüfen
- Verkehrswert professionell ermitteln
- Entscheidung: Verkauf, Behalten oder Auszahlung
- Finanzierung und Kreditschuldübernahme klären
- Nutzungsrechte und Kinderbelange berücksichtigen
- Außergerichtliche Einigung anstreben, um Zeit, Kosten und Nerven zu sparen
- Rechtliche Begleitung ist entscheidend für faire und sichere Lösungen
7. FAQ: Immobilie bei Scheidung
Wie wird die Auszahlung eines Hauses berechnet?
Die Auszahlung richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, abzüglich Kredite und unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs.
Kann ich die Immobilie alleine finanzieren?
Nur, wenn Sie die Kreditraten und Nebenkosten selbst tragen können. Eine Umschuldung ist oft notwendig.
Wem gehört die Immobilie, wenn nur einer den Kredit zahlt?
Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch. Ansprüche auf Auszahlung oder Zugewinnausgleich können trotzdem bestehen.
Was passiert mit einem nicht abbezahlten Haus?
Offene Kredite werden berücksichtigt. Die Immobilie kann verkauft oder von einem Ehegatte übernommen werden, mit Zustimmung der Bank.
Wer ermittelt den Wert der Immobilie?
Der Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel von einem Gutachter oder einem Gutachterausschuss ermittelt, zum Beispiel auf Basis von Vergleichswerten.
Was steht mir zu, wenn ich ausziehe?
Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder Auszahlung kann bestehen, abhängig von Eigentum und Zugewinnausgleich.
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