Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne. Per E-Mail an: info@ihre-kanzlei-familienrecht.de oder telefonisch unter 05139 / 6939570.

Überblick:

  1. Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich
  2. Verkauf der Immobilie
  3. Behalten und Ehegatte auszahlen
  4. Nutzungsrechte und Wohnrecht
  5. Vorgehensweise bei Uneinigkeit
  6. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
  7. FAQ: Immobilie bei Scheidung

1. Eigentumsverhältnisse und Zugewinnausgleich

2. Verkauf der Immobilie

Vorteile:

3. Behalten und Ehegatte auszahlen

4. Nutzungsrechte und Wohnrecht

Zugewinnausgleich Erbe

5. Vorgehensweise bei Uneinigkeit

Gerichtliche Entscheidung vs. außergerichtliche Lösung

Sie stehen vor der Entscheidung, wie mit Ihrer Immobilie bei der Scheidung verfahren werden soll – und wünschen sich fachkundige, einfühlsame Unterstützung?

6. Fazit: Das Wichtigste im Überblick

7. FAQ: Immobilie bei Scheidung

Wie wird die Auszahlung eines Hauses berechnet?

Die Auszahlung richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, abzüglich Kredite und unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs.

Kann ich die Immobilie alleine finanzieren?

Nur, wenn Sie die Kreditraten und Nebenkosten selbst tragen können. Eine Umschuldung ist oft notwendig.

Wem gehört die Immobilie, wenn nur einer den Kredit zahlt?

Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch. Ansprüche auf Auszahlung oder Zugewinnausgleich können trotzdem bestehen.

Was passiert mit einem nicht abbezahlten Haus?

Offene Kredite werden berücksichtigt. Die Immobilie kann verkauft oder von einem Ehegatte übernommen werden, mit Zustimmung der Bank.

Wer ermittelt den Wert der Immobilie?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel von einem Gutachter oder einem Gutachterausschuss ermittelt, zum Beispiel auf Basis von Vergleichswerten.

Was steht mir zu, wenn ich ausziehe?

Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder Auszahlung kann bestehen, abhängig von Eigentum und Zugewinnausgleich.