Eine Trennung ist nie leicht. Doch sie muss nicht im Streit enden. Viele Paare wünschen sich eine respektvolle und friedliche Lösung – besonders dann, wenn Kinder betroffen sind. Eine einvernehmliche Scheidung kann genau das ermöglichen: Einen klaren, rechtlich sicheren Abschluss der Ehe, ohne Rosenkrieg, Gerichtsschlachten oder langwierige Auseinandersetzungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Scheidung einreichen und dabei den Weg der Einvernehmlichkeit gehen. Sie lesen, welche Schritte erforderlich sind, was es rechtlich zu beachten gilt und wie Sie mit nur einem Anwalt Zeit, Nerven und Geld sparen können.
Fachanwältin für Familienrecht Elisa Hallwas-Schulz aus Burgwedel bei Hannover begleitet Sie auf diesem Weg – mit rechtlicher Kompetenz und menschlichem Feingefühl.
Überblick:
- Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“?
- Erste Schritte zur Scheidung
- Wer reicht die Scheidung ein – und spielt das eine Rolle?
- Warum ein Anwalt notwendig ist – und wie Sie Kosten sparen können
- Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung
- Wann eine einvernehmliche Scheidung nicht reicht
- Fazit: Das Wichtigste im Überblick
- FAQ
1. Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass die Ehe beendet werden soll – und auch weitestgehend über alle Scheidungsfolgen Einigkeit besteht. Das betrifft unter anderem Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Vermögensaufteilung und Hausrat.
Ein solches Verfahren ist in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger als ein streitiges Verfahren. Es reduziert Konflikte, schont Kinder und schafft Klarheit für beide Seiten.
Doch auch eine einvernehmliche Scheidung braucht eine juristische Struktur – und mindestens eine anwaltliche Vertretung.
2. Erste Schritte zur Scheidung
Wenn Sie die Scheidung einreichen möchten, sollten Sie zunächst folgende Punkte klären:
- Haben Sie das Trennungsjahr eingehalten? Ist das Trennungsjahr abgelaufen?
- Besteht Einigkeit über die Trennung?
- Wer soll den Scheidungsantrag stellen?
Das Gesetz verlangt in den meisten Fällen ein Trennungsjahr. Das bedeutet: Sie müssen mindestens zwölf Monate getrennt leben – entweder räumlich oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung mit klarer Trennung von Alltag, Haushalt und Finanzen.
3. Wer reicht die Scheidung ein – und spielt das eine Rolle?
Grundsätzlich ist es rechtlich unerheblich, welcher Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Es entstehen dadurch keine Vorteile oder Nachteile für den Antragsteller. Auch in Bezug auf Unterhaltsfragen, Sorgerecht oder die Vermögensverteilung hat die Rolle des Antragstellers keine Bedeutung.

Mehr zu den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensverteilung erfahren Sie hier.
Der Antragsteller trägt zunächst die Kosten
Allerdings: Derjenige, der den Antrag stellt, muss zunächst die Gerichtskosten vorstrecken. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute sich darauf verständigen, die Kosten untereinander aufzuteilen. Dies ist formlos möglich, muss aber eigenverantwortlich geklärt werden – das Gericht selbst teilt lediglich die Gerichtskosten hälftig auf. Die Anwaltskosten zahlt derjenige, der den Anwalt beauftragt.
Nur ein Anwalt erforderlich – aber kein gemeinsamer
Viele Paare wünschen sich einen „gemeinsamen Anwalt“. Doch das deutsche Recht erlaubt nur die Vertretung einer Partei. Um dennoch Kosten zu sparen, beauftragt nur ein Ehegatte einen Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehepartner muss dem Antrag dann lediglich zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein.
Wann es sinnvoll ist, selbst den Antrag zu stellen
In der Praxis hat es manchmal Vorteile, selbst aktiv zu werden:
- Sie haben die Kontrolle über den Zeitpunkt und den Ablauf des Verfahrens.
- Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens wählen.
- Sie vermeiden Unsicherheiten, ob und wann der andere Partner tätig wird.
Gerade wenn Sie den Wunsch haben, die Trennung zügig und klar abzuschließen, empfiehlt es sich, selbst den ersten Schritt zu machen. Fachanwältin Elisa Hallwas-Schulz unterstützt Sie dabei nicht nur juristisch, sondern auch persönlich – in jeder Phase des Verfahrens.
4. Warum ein Anwalt notwendig ist – und wie Sie Kosten sparen können
Eine Scheidung kann in Deutschland nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Wie bereits erwähnt, genügt es jedoch, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere zustimmt.
Ein Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner sind sich über die Trennung, das Sorgerecht und den Unterhalt einig. Dann kann einer von Ihnen einen Anwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt diesem Antrag im Gerichtstermin zu – und spart so die eigenen Anwaltskosten.
Aber Vorsicht: Sobald einer der Partner Ansprüche geltend machen will, etwa auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich, benötigt er eine eigene rechtliche Vertretung.
5. Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung verläuft in mehreren klar definierten Schritten:
- Trennungsjahr abwarten oder nachweisen.
- Anwalt beauftragen und Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.
- Gericht berechnet den Verfahrenswert und fordert zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses auf – Grundlage für die Kosten.
- Andere Partei stimmt der Scheidung zunächst schriftlich zu.
- Das Gericht führt vom Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. d.h. beide Eheleute erhalten einen Fragebogen über ihre Rentenversicherungen. Das Gericht holt die Auskünfte dazu ein.
- Wenn alle Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin zur Ehescheidung.
- Im Termin werden beide Eheleute zur Scheidung befragt und die andere Partei stimmt der Scheidung zu.
- Der Scheidungsbeschluss ergeht – nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Scheidung rechtskräftig.
Auch wenn das Verfahren vergleichsweise unkompliziert erscheint, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Denn je vollständiger die Unterlagen und je klarer die Absprachen im Vorfeld sind, desto schneller kann das Gericht entscheiden.
Wichtig ist außerdem: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben – insbesondere das Trennungsjahr. Nur wenn dieses eingehalten ist und die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegt, kann das Verfahren zügig abgeschlossen werden. Mit einer erfahrenen Fachanwältin an Ihrer Seite behalten Sie den Überblick und vermeiden typische Stolperfallen.
Die Dauer hängt zudem von der Auslastung des Gerichts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine einvernehmliche Scheidung dauert je nach Umfang des Versorgungsausgleichs meist 4 bis 6 Monate.
Sie möchten die Scheidung einreichen und wünschen sich einen klaren, einvernehmlichen Weg – ohne unnötigen Streit?
Dann lassen Sie sich jetzt individuell beraten. Fachanwältin für Familienrecht Elisa Hallwas-Schulz unterstützt Sie kompetent und einfühlsam bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zur einvernehmlichen Lösung.
Vereinbaren Sie gleich ein persönliches Erstgespräch und gehen Sie den nächsten Schritt in Richtung Neuanfang.
6. Wann eine einvernehmliche Scheidung nicht reicht
Nicht immer lässt sich alles einvernehmlich regeln. Wenn etwa Streit über Vermögen oder Unterhalt besteht, empfiehlt sich eine umfassende rechtliche Begleitung. Auch wenn Sie das Gefühl haben, benachteiligt zu werden, sollten Sie auf eine eigene anwaltliche Vertretung nicht verzichten.
Frau Hallwas-Schulz berät Sie ehrlich, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist – oder ob Sie sich besser individuell vertreten lassen sollten.
7. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
Eine Scheidung ist ein tiefer Einschnitt – aber sie muss kein Kampf sein. Mit der richtigen Unterstützung gelingt eine einvernehmliche Trennung nicht nur rechtlich sauber, sondern auch menschlich respektvoll. Fachanwältin Elisa Hallwas-Schulz steht Ihnen dabei zur Seite: mit juristischem Know-how, mit Herz und einem offenen Ohr.
Lassen Sie sich beraten – damit Sie den nächsten Schritt in Ihr neues Leben mit Klarheit und Sicherheit gehen können.
- Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Geld und Nerven.
- Das Trennungsjahr ist in der Regel Voraussetzung.
- Nur ein Anwalt ist notwendig, wenn beide sich einig sind.
- Die Scheidung wird durch einen Antrag beim Familiengericht eingeleitet.
- Persönliche Beratung ist auch bei „einfachen“ Fällen empfehlenswert.
8. FAQ
Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?
Sprechen Sie mit Ihrem Ehepartner über die Trennung und klären Sie, ob Einigkeit über die Folgen besteht. Danach sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren.
Ist es wichtig, wer die Scheidung einreicht?
Nein, juristisch hat das kaum Auswirkungen. Der Antragsteller trägt jedoch zunächst die Gerichtskosten.
Ist es möglich, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen?
Nein. Ein Anwalt ist zwingend notwendig, da nur er den Scheidungsantrag stellen kann. Bei Einvernehmen genügt jedoch eine anwaltliche Vertretung
Was kostet ein Scheidungsantrag?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen abhängt.
Wie lange dauert eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?
In der Regel 4 bis 6 Monate.
Kann man sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Nur in Härtefällen – etwa bei Gewalt oder gravierenden Eheverfehlungen.
Was wird bei der Scheidung alles geteilt?
Unter anderem Vermögen, Haushaltsgegenstände und Rentenanwartschaften.
Bildquellennachweis: AndreyPopov | Canva.com