Scheidungskosten verständlich erklärt: Streitige Scheidung vs. einvernehmliche Scheidung
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Überblick:

  1. Scheidungskosten: Wie setzen sie sich zusammen?
  2. Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
  3. Kosten bei einer streitigen Scheidung
  4. Scheidungskosten im Vergleich: einvernehmlich oder streitig?
  5. Welche Faktoren erhöhen die Scheidungskosten?
  6. Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
  7. Fazit: Scheidungskosten realistisch einschätzen
  8. FAQ – Häufige Fragen zu Scheidungskosten

1. Scheidungskosten: Wie setzen sie sich zusammen?

2. Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Vermögensaufteilung Scheidung

3. Kosten bei einer streitigen Scheidung

4. Scheidungskosten im Vergleich: einvernehmlich vs. streitig

Einvernehmliche oder streitige Scheidung – was kostet der Unterschied?

Fall 1: Einvernehmliche Scheidung

Scheidungswert:
Einkommen 3 × (4.000 € + 4.000 €) = 24.000 €
Versorgungsausgleich: zwei Anrechte, beide haben in die DRV eingezahlt 20 % von 24.000 € = 4.800 €
Vermögenswert gemeinsames Vermögen beträgt 250.000 € 5 % von 250.000 € = 12.500 €
Gesamtverfahrenswert:41.300 €
Anwaltskosten (ein Anwalt für beide Ehegatten):
Verfahrensgebühr1.652,30 €
Terminsgebühr1.525,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale20,00 €
Zwischensumme netto3.197,30 €
Umsatzsteuer (19 %)607,53 €
Gesamt Anwaltskosten3.804,83 €
Anwaltskosten3.805 €
Gerichtskosten1.195 €
Gesamt5.000 €

Fall 2: Streitige Scheidung mit Zugewinnausgleich

Anwaltskosten (je Ehegatte ein Anwalt)
Verfahrensgebühr (1,3): 1.749,00 × 1,3 =2.273,70 €
Terminsgebühr (1,2): 1.749,00 × 1,2 =2.098,80 €
Post- und Telekommunikationspauschale:20,00 €
Zwischensumme netto:4.392,50 €
USt (19 %):834,58 €
Gesamt je Anwalt:5.227,08 €
Da 2 Anwälte beauftragt werden:
Anwaltskosten gesamt:10.454,16 €
Anwaltskosten (2 Anwälte)10.454,16 €
Gerichtskosten4.000,00 €
Gesamt17.130,16 €

Die Gegenüberstellung auf einen Blick

EinvernehmlichStreit
Gesamtkosten5.000 €17.130,16 €
Mehrkosten+ 12.130,16 €

Was dieses Beispiel zeigt

Wenn Sie Ihre Scheidungskosten möglichst gering halten möchten und eine transparente, planbare Lösung anstreben, zeigt der Unterschied zwischen streitiger und einvernehmlicher Scheidung, wie wertvoll eine frühzeitige Einigung sein kann.

5. Welche Faktoren erhöhen die Scheidungskosten?

6. Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

7. Fazit: Scheidungskosten realistisch einschätzen

8. FAQ – Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung konkret?

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung hängen vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten ab. Da nur ein Anwalt erforderlich ist und keine weiteren Folgesachen verhandelt werden, liegen die Kosten regelmäßig deutlich niedriger als bei einem streitigen Verfahren. Sie sind zudem gut planbar.

Warum sind die Kosten bei einer streitigen Scheidung so hoch?

Bei einer streitigen Scheidung müssen zwei Anwälte beauftragt werden. Zusätzlich werden mehrere rechtliche Fragen gerichtlich geklärt. Jede dieser Angelegenheiten erhöht den Verfahrenswert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten. Auch die längere Dauer wirkt sich kostensteigernd aus.

Muss ich bei einer Scheidung immer einen eigenen Anwalt haben?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Die Gerichtskosten tragen beide Ehegatten grundsätzlich je zur Hälfte. Die Anwaltskosten trägt jeder Ehegatte selbst. Bei nur einem Anwalt im einvernehmlichen Verfahren können die Kosten einvernehmlich aufgeteilt werden.

Kann ich die Scheidungskosten aktiv beeinflussen?

Ja. Durch außergerichtliche Einigungen, klare Absprachen und frühzeitige Beratung lassen sich die Scheidungskosten oft erheblich reduzieren.

Ist eine Beratung auch sinnvoll, wenn wir uns einig sind?

Ja. Auch bei Einigkeit ist es wichtig, die rechtlichen Folgen zu kennen. Eine Beratung schützt vor späteren finanziellen Nachteilen und sorgt für rechtliche Sicherheit.