Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne. Per E-Mail an: info@ihre-kanzlei-familienrecht.de oder telefonisch unter 05139 / 6939570.

Überblick:

  1. Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte
  2. Der Zugewinnausgleich im Detail
  3. Was zählt – und was nicht – zum Zugewinn 
  4. Zeitpunkt der Aufteilung: vor, während oder nach der Scheidung?
  5. Rechtzeitige Offenlegung und Dokumentation
  6. Einvernehmliche Lösungen durch Scheidungsfolgenvereinbarung
  7. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
  8. FAQ: Vermögensaufteilung Scheidung

1. Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte

Güterrechtliche Ansprüche 

2. Der Zugewinnausgleich im Detail

3. Was zählt – und was nicht – zum Zugewinn 

Immobilie bei Scheidung

Nicht berücksichtigt werden dagegen:

Sie möchten wissen, wie Ihr Vermögen bei einer Scheidung fair aufgeteilt wird – und wünschen sich dabei klare rechtliche Orientierung und einen sicheren Weg durch diese sensible Phase?

4. Zeitpunkt der Aufteilung: vor, während oder nach der Scheidung?

5. Rechtzeitige Offenlegung und Dokumentation

6. Einvernehmliche Lösungen durch Scheidungsfolgenvereinbarung

Gerichtliche Klärung oder außergerichtliche Einigung?

7. Fazit: Das Wichtigste im Überblick

8. FAQ: Vermögensaufteilung Scheidung

Wann muss ich mein Vermögen bei einer Scheidung offenlegen?

Sobald der Zugewinnausgleich Thema wird. Beide Ehegatten müssen ihre Vermögensverhältnisse vollständig darlegen, meist anhand von Kontoauszügen, Verträgen und Immobiliennachweisen.

Welcher Zeitpunkt ist für die Vermögensbewertung entscheidend?

Für den Zugewinnausgleich zählt der Vermögensstand zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

Was zählt nicht zum Zugewinn in der Ehe?

persönliche Gegenstände oder Haushaltsinventar werden gesondert behandelt.

Wie kann ich mein Geld bei einer Scheidung schützen?

Vermögen zu verschieben oder zu verstecken ist rechtlich unzulässig. Besser ist es, rechtzeitig Transparenz zu schaffen und sich anwaltlich beraten zu lassen.

Kann ich den Zugewinnausgleich auch nach der Scheidung noch geltend machen?

Ja, der Anspruch kann auch nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Er verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahresende der Rechtskraft der Scheidung.

Was passiert, wenn ein Ehegatte Vermögen verschweigt?

Wird Vermögen verschwiegen oder beiseitegeschafft, kann der andere Ehegatte Nachforderungen stellen. In bestimmten Fällen kommen auch rechtliche Konsequenzen in Betracht.