Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Inflationsrate hat das OLG Düsseldorf seine Düsseldorfer Tabelle zur Höhe des Kindesunterhalts angepasst.
Wesentliche Eckpunkte der neuen Tabelle sind:
- die Erhöhung und Umgestaltung des staatlichen Kindergelds, das nunmehr für alle Kinder monatlich 250 € beträgt;
- die Anhebung der Unterhaltsbeträge in allen Altersstufen, auch der Studenten
- die erhebliche Anhebung der Eigenbedarfe der Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern von monatlich 960 € auf 1.120 € bzw. 1.160 € auf 1.370 €, gegenüber volljährigen Kindern von monatlich 1.400 € auf 1.650 € und im Bereich des Ehegattenunterhalts sowie Betreuungsunterhalts von 1.280 € auf 1.510 € bzw. 1.180 € auf 1.385 €.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft und dient den Gerichten grundsätzlich als Richtlinie. Wenn von den genannten Beträgen abgewichen werden soll, sind die Gründe (zum Beispiel für höhere Wohnkosten eines Unterhaltspflichtigen) jedoch schlüssig darzulegen und zu beweisen.